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Es ist traurige Realität, dass die meisten Gewaltbetroffenen weiblich sind: Insgesamt gibt jede dritte Frau (33 %) in der EU an, ab ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren zu haben. Knapp jede Fünfte (22 %) erfuhr diese Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner, und ebenso viele Frauen erlebten sie durch andere Personen wie Bekannte, Kollegen oder Fremde. Etwas mehr als jede zehnte Frau gab an, vor ihrem 15. Lebensjahr eine Form von sexualisierter Gewalt durch eine:n Erwachsene:n erfahren zu haben. Im Durchschnitt sucht etwa jede fünfte Frau nach einem Gewaltvorfall medizinische Hilfe auf. [1]
In Österreich hat ebenfalls jede dritte Frau (35 %) im Erwachsenenleben körperliche oder sexuelle Gewalt innerhalb oder außerhalb von intimen Partnerschaften erlebt. Etwa 16 Prozent der Frauen, die bereits in einer intimen Partnerschaft waren oder sind, wurden Opfer von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt. Außerhalb von intimen Partnerschaften hat mehr als jede vierte Frau (27 %) nach ihrem 15. Geburtstag eine Form von körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt erfahren. Etwa sieben Prozent der Frauen gaben an, in der Kindheit von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein (1,85 % davon Vergewaltigung).[2] Auch die Zahl der von Gewalt betroffenen Männern ist hoch: Etwa 15 Prozent gaben an, mindestens einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erfahren zu haben - vorwiegend durch bekannte oder unbekannte männliche Personen oder Intimpartner:innen.
Betrachtet man die Zahlen von gewaltbetroffenen Minderjährigen, wird die Situation nicht besser: Bei einer Befragung von 1.000 Erwachsenen in Österreich gaben 27 Prozent an, in ihrer Kindheit körperliche Gewalt erfahren zu haben.[3] Im Jahr 2024 gab es laut Statistik Austria in Wien 13.181 eingeleitete Gefährdungsabklärungen über die Kinder- und Jugendhilfe. Diese bezogen sich zwar nicht nur auf körperliche Gewalt, sondern auch auf Situationen wie Verwahrlosung, dennoch sind die Zahlen erschreckend. Ein Aspekt bleibt dabei viel zu oft unbeachtet: Minderjährige können selbst von Gewalt betroffen sein und/oder diese im nahen Umfeld miterleben. Beides hinterlässt Spuren und kann sich im Erwachsenenleben negativ auswirken.
In diesem Artikel geht es um den rechtlichen Aspekt des Opferschutzes: die Verletzungsdokumentation und Spurensicherung, ebenso die Anzeigepflicht, sofern sie besteht.
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